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Bea_Steppan, 24.11.200920 Jahre UN-Kinderrechtskonvention: Kranke Kinder im Abseits
Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention widmet sich der Gesundheitsvorsorge. Die Umsetzung ist unzureichend, stellt der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. fest.
„Selbst in unserem relativ reichen Deutschland ist Gesundheitsvorsorge nur mit viel Mühe für alle Kinder und Jugendliche durchzusetzen“, verweist Elfriede Zoller, Vorsitzende des BeKD, auf die entsprechenden Vorgaben aus Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention. - ANZEIGE -
"Selbst in unserem relativ reichen Deutschland ist Gesundheitsvorsorge nur mit viel Mühe für alle Kinder und Jugendliche durchzusetzen", verweist Elfriede Zoller, Vorsitzende des BeKD, auf die entsprechenden Vorgaben aus Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention. Erkenntnisse, dass zahlreiche der sogenannten Zivilisationskrankheiten ihren Ursprung bereits im Kindes- und Jugendalter haben, seien im jüngsten Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung umfassend dokumentiert worden. Auch die wirtschaftliche Notwendigkeit, später drohende Kosten im Gesundheitssystem möglichst frühzeitig zu vermeiden, werde verbal anerkannt. "Wir begrüßen auch ausdrücklich die Ansätze, bestehende Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung, zu vernetzen", betont Zoller. "Allerdings müssen die Verantwortlichen in Politik und in den Verbänden einsehen, dass wirksame Gesundheitsförderung für alle Kinder und Jugendliche ohne den Einsatz von entsprechenden Fachkräften und ohne dauerhafte finanzielle Ausstattung nicht zu leisten ist." Vorstandskollegin, Christa Wollstädter, die für den Berufsverband in der Koordinierungsgruppe der "National Coalition" zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention und im Themennetzwerk Kindergesundheit mitarbeitet, ergänzt die Kritik. Insbesondere die fachgerechte Versorgung von chronisch kranken und von Kindern mit Behinderungen sei häufig nur unter Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten der Sozialgesetzgebung möglich. "Es gibt zu wenige Anlaufstellen für Eltern und Betreuungspersonen, die durch den Dschungel der Gesetze und Verordnungen leiten, damit Kinder und Jugendliche das erhalten, was ihnen von Rechts wegen zusteht." Abhilfe könnte durch die Erweiterung des Beratungsangebots in den vielerorts bereits bestehenden Pflegestützpunkten geschaffen werden: Sie müssten durch Fachkräfte der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ergänzt werden. Elfriede Zoller, Vorsitzende des BeKD e.V. http://www.bekd.de
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Publiziert am 24.11.2009. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor. Ein Artikel gibt ausschliesslich die Meinung seines Autors wieder, nicht die der webpool GmbH.
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