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Martin630, 06.07.2005

Guter Rat ist nötig und richtiger Rat !!

Streit um Umgangsrecht

Ich habe ein Unterhaltspflichtiges, dreijähriges Kind, mit geregelten Umgang, der durch ein Gerichtsbeschluß festgelegt wurde. Meine Ex-Freundin stellt inzwischen immer mehr Forderungen, die nichts mehr mit dem Umgangsrecht zu tun haben. Wie sollte ich mich dagegen wehren? Bewegt Sie sich damit in einer "Grauzone" des Gesetzes ?
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Vor etwas über zwei Jahren wurde diese Beziehung beendet, aus deren Verlauf ein gemeinsames Kind zur Welt kam. Es handelt sich hierbei um meinen heute dreijährigen Sohn, zu dem es bis vor kurzen noch einen geregelten Umgang gab. Dieser Umgang wurde in diesen Jahr, im Feb/05 durch eine Gerichtsbeschluß neu festgelegt, gegen den Willen meiner damaligen Freundin und zu meinen Gunsten. Dieser Gerichtsbeschluß erlaubt es mir nun mehr, daß ich meinen Sohn alle zwei Wochen, für ein ganzes Wochenende mit Übernachtung haben darf und sogar mit meinen Sohn einen gemeinsamen Urlaub verbringen darf. Außerdem wurde festgelegt, daß ich einen Anspruch auf Ersatztage habe, sofern irgend ein Umgangswochenende ausfallen sollte, aus welchen Gründen auch immer.
Meine Ex-Freudin hat inzwischen wieder einen neuen Lebenspartner und seid geraumer Zeit mischt dieser sich nun aktiv und passiv in das Umgangsgeschehen ein, von Beschimpfungen, bis hin zu festen Handgreiflichkeiten. Da dieser neue Partner selber Kinder (3)hat und über diese sogar das Sorgerecht hat, versucht Er nun seine Erfahrungen auf meine Ex-Freundin zu vermitteln. Das erschwert nun meinen Umgang zu meinen Sohn sehr stark, was bis hin zur willkürlichen Umgangsstreichungen reicht. Die neu abgeschlossende Umgangregelung, wurde so gut ausgearbeitet, daß eigentlich keine Fragen offen bleiben sollten und alles berücksichtig wurde. Nun aber stellt meine Ex-Freundin und Ihr neuer Partner völlig neue Forderungen, die ich nicht erfüllen kann und möchte. Das wird nun zum Anlaß genommen, mir meinen Umgang völlig und ganz zu streichen, es sei denn, ich gehe darauf ein. Gefordert wird, daß ich meinen dreijährigen Sohn ab sofort nicht mehr tragen darf, auf den Arm oder der Schulter. Er sei groß genug, zum selber laufen und ich behandel meinen Sohn dadurch wie "ein Baby". Welches Kind, wenn auch schon 3 Jahre, freut sich nicht, auf der Schulter getragen zu werden, wenn es sogar selber fragt und seine volle Freude daran hat ?
Die zweite Forderung besteht darin, daß ich meinen Sohn ein eigenes Kinder- und Jugendbett zu besorgen habe, in diesem Er alleine ab sofort zu schlafen hat. Bisher hatte mein Sohn immer in meinen Doppelbett mit schlafen können, wo ich Ihn Abends zu Bett gebracht hatte, noch schnell eine Geschichte aus dem Buch gelesen habe und Er hinterher seine Kinderlieder-CD gehört hatte. So nutzte er immer eine Betthälfte für sich und ich zur gegebener Zeit die andere Betthälfte. Morgens wurde ich geweckt und wir spielten dann in der Bettmitte mit dem Spielzeug, welches sich mein Sohn holen durfte, was bis zu einer halben Stunde dauerte und danach wurde dann das normale Tagesgeschehen "eingeläutet". Dies alles wird mir nun von meiner Ex-Freudin und Ihren neuen Partner untersagt und ich sehe meinen Sohn erst wieder, wenn ich darauf eingehe, oder garnicht mehr. Meine Anwältin und das Jugendamt sind ratlos wegen dieser Sache. Was sollte ich nun machen, damit ich meinen Sohn wieder zu sehen bekomme. Platz für ein Kinderbett habe ich in meiner kleinen Wohnung nicht, aber genügend Schlafplätze ( Wohnzimmer und Schlafzimmer ). Ich selber lebe nun schon seid über 2 Jahren alleine, was nun nicht gerade immer sehr einfach und schön ist. So möchte ich nun nicht noch von durchschnittlich 30 Monatstagen, 28 Tage lang auf ein leeres Kinderbett schauen! Seid nun mehr über einem Monat bekomme ich meinen Sohn nicht mehr zu sehen. Ein Ende ist nicht abzusehen. Das ganze dient doch eigentlich nur dem Zwecke, meinen Sohn mir gegenüber soweit zu entfremden, damit dieser mich als seinen leiblichen Vater nicht mehr akzeptiert. Etwas anderes sehe ich nicht darin. Völlige Ratlosigkeit herscht im Moment. ich bin jedenfalls nicht bereit, für nur gerade einmal 2 Übernachtungen im Monat ( ! ), eine solch teure Investition für ein Kinderbett zu machen, zumal der Platz noch nicht einmal vorhanden ist. Meine Ex-Freundin und Ihr neuer Partner interessieren das nicht, so Ihre Erklärungen. Was nun ?



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Diskussion zu diesem Artikel (8 Beiträge)

Publiziert am 06.07.2005. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor. Ein Artikel gibt ausschliesslich die Meinung seines Autors wieder, nicht die der webpool GmbH.

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