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Bea_Steppan, 21.05.2008

Kinderkliniken: Auf die Qualität kommt es an!

PresseMitteilung der Gesellschaft der Kinderkliniken und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.

18. GKinD-Fachtagung „Für Versorgung sorgen oder Versorgungssorgen“ stellt
Qualität der kinder- und jugendmedizinischen Versorgung in den Mittelpunkt:
Verbändeübergreifendes Strukturpapier definiert Mindestanforderungen für
Kinderkliniken und Kinderabteilungen / Verpflichtung zur stationären
Versorgung von Kindern und Jugendlichen in qualifizierten pädiatrischen
Einrichtungen
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"Kranke Kinder gehören ins Kinderkrankenhaus!"

Informierte Eltern wissen das, zahlreiche Gesundheitspolitiker stimmen ihnen zu und die Fachleute, die kranke Kinder behandeln, fordern es schon lange.

"Und doch werden immer noch fast 40 Prozent aller kranken Kinder und Jugendlichen, die stationärer Versorgung bedürfen, fachfremd, d.h. in Erwachsenenkliniken bzw. Abteilungen für Erwachsene behandelt", sagt der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD), Jochen Scheel.



GKinD-Vorstandsvorsitzenden Jochen Scheel



"Seit der Gründung der GKinD 1995 arbeiten wir zusammen mit Elternverbänden und Fachgesellschaften der Kindermedizin intensiv daran, dass sich dieser unhaltbare Zustand ändert."

Um die stationäre Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu verbessern, hat die GKinD gemeinsam mit der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin und der Bundesarbeitsgemeinschaft
Kind und Krankenhaus im vorigen Jahr das so genannte Verbändeübergreifende Strukturpapier erarbeitet. Dieses Papier fasst unter der Überschrift "Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Mindestanforderungen)" zusammen.

Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), die Bundesarbeitsgemeinschaft Kind und Krankenhaus (BaKuK) und die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) haben dieses Strukturpapier in Absprache mit der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) und der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie e.V. (DGKJP) gemeinsam und einheitlich vereinbart. Das heißt im Blick auf die Mitglieder dieser Institutionen, dass insgesamt 22 (!) medizinische Fachgesellschaften, Berufsverbände und Elterninitiativen dieses Papier mittragen!

GKinD-Vorstandsvorsitzender Jochen Scheel:
"Das Strukturpapier, sollten seine Empfehlungen verbindlich werden, wird die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verändern und die Qualität der
Versorgung sicher stellen." Es enthält umfassende und detaillierte Regelungen, welche strukturellen Mindestanforderungen eine kinder- und jugendmedizinische bzw. kinderchirurgische Fachabteilung erfüllen soll, um
Kinder und Jugendliche stationär behandeln zu dürfen. "Vor allem aber enthält es die Verpflichtung, dass Kinder und Jugendliche zukünftig ausschließlich in diesen qualifizierten Kliniken bzw. Abteilungen zu versorgen sind. Das wäre für die stationäre Versorgung unserer jungen Patienten wirklich ein epochaler Fortschritt", erläutert Jochen Scheel. "Nur so geht es, wenn wir eine qualitativ hochwertige, altersgerechte stationäre Versorgung gewährleisten und die fachfremde Behandlung in nicht geeigneten Einrichtungen ausschließen wollen."

Die vorgeschlagenen Regelungen betreffen unter anderem die Einstufung einer Kinderklinik im jeweiligen Landes-Krankenhausplan, die Qualifikation des Chefarztes, des Personals sowie der Behandlungsteams, die Anforderungen an
Präsenzdienste auf den Stationen ebenso wie an eine Notfallambulanz und an die Funktionsbereiche. Definiert werden Kriterien für Kooperationsmodelle mit den verschiedenen pädiatrischen Schwerpunktbereichen
(Kinderintensivmedizin, Kinderkardiologie, Neuropädiatrie etc) ebenso wie für die räumlichen Voraussetzungen und die Qualität der Ergebnisse.

Das Strukturpapier wurde von der Elterninitiative Aktionskomitee Kind im Krankenhaus (AKiK) im vorigen Jahr beim Gemeinsamen Bundesauschuss G-BA zur Prüfung eingereicht. Der G-BA erklärt sich jedoch in diesem Fall für nicht zuständig.

Seine Begründung: Er erlasse nur indikationsbezogene
(Krankheitsbezogene) Vorschriften, "Kind" sei jedoch kein Krankheitsfall, darüber hinaus berühre das Strukturpapier Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Landeskrankenhausplanung. Der G-BA hat das Papier an die
Länder-Gesundheitskonferenz (GMK) weitergeleitet, wo es derzeit geprüft wird.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Zum 1. Januar 2004 hat das Bundesgesundheitsministerium das Gremium Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) geschaffen. Dieser Ausschuss steht unter der Rechtsaufsicht des BMG und trifft vielfältige Entscheidungen zu Fragen
der gesundheitlichen Versorgung der Bundesrepublik.



die Bayrische Gesundheitsministerin Christa Stewens bei ihren Ausführungen auf der 18. Fachtagung der GKinD in Regensburg



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten,
Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Auch Patientenvertreter nehmen in beratender Funktion - ohne Stimmrecht - an den Ausschusssitzungen
teil.

Der G-BA bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte, das heißt, er legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt er
Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

Seine rechtliche Legitimation erhält der G-BA vom Gesetzgeber, der den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland durch Gesetze vorgibt. Diese sind im fünften Buch des Sozialgesetzbuches
(SGB V, § 91) niedergelegt.



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Publiziert am 21.05.2008. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor. Ein Artikel gibt ausschliesslich die Meinung seines Autors wieder, nicht die der webpool GmbH.

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